Für Bestandsbauten und geplante Gebäude werden durch uns die Anforderungen an den baulichen Schallschutz auf Grundlage der einschlägigen Vorschriften erarbeitet.
In der Planungsphase beraten wir hinsichtlich baulicher Maßnahmen zum Schallschutz für Lärmquellen außerhalb und innerhalb des Gebäudes.
Auf Basis der abgeschlossenen Planung werden die erforderlichen Nachweise zum Luft- und Körperschall sowie der Schutz gegen Außenlärm nachgewiesen.
Bei Bestandsbauten bzw. bei Unsicherheiten hinsichtlich der tatsächlichen Schalldämmung können die entsprechenden Messungen durchgeführt werden.